4. August 2021

Mehr kommunale Einwohnerbefragungen

Mehr kommunale Einwohnerbefragungen

Einwohner sollen bei wichtigen Entscheidungen eingebunden werden

Ich bedauere, dass de facto das einzig gesicherte Recht der wahlberechtigten Bürger darin besteht, alle fünf Jahre für die Räte und alle acht Jahre für die Hauptverwaltungsbeamten Namen und Parteien auf Wahlzetteln anzukreuzen.

Darüber hinaus sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Mitwirkungsrechte für Einwohner und Bürger und nur äußerst eingeschränkte Mitentscheidungsrechte für die Bürger in Form von Bürgerbegehren und Bürgerentschieden (natürlich von „Oben“) festgelegt.

Die Realität zeigt, dass die Barrieren für Mitentscheidungen oder gar Entscheidungen in Niedersachsen so hoch angesetzt sind, dass sie bisher nur in wenigen Fällen angewendet wurden. Diese Mitbestimmungsrechte will ich, wo es möglich ist, verbessern.

Deshalb werde mich dafür einsetzen, dass die systematischen Defizite der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene beseitigt werden. Das kann ich allerdings nur sehr begrenzt auf kommunaler Ebene erreichen.

Aus genau diesem Grunde fordere ich auf Landes- wie auch auf Bundesebene die Änderungen der Rechtsgrundlagen, die die Entmündigung von kommunaler Selbstverwaltung aufheben und Entrechtung der Bürger zunehmend aufhebt.

Die deutliche Stärkung der direkten Demokratie ist der einzige Weg und für mich ein Muss. Er ist nicht verhandelbar. Als Vertreter der aktuell einzigen „Partei des gesunden Menschenverstandes“ setze ich auf das politische Urteilsvermögen und die Verantwortungsbereitschaft der mündigen Bürger.

Ich stehe im Geiste der Aufklärung und widerlege Moralisten durch meine bzw. unsere Sachargumente. Die Wissenschaft steht über der Ideologie.

Ich fordere die Umsetzung von Volksabstimmungen nach Schweizer Modell auch auf kommunaler Ebene und die uneingeschränkte Volkssouveränität auch in den Landkreisen, Städten und Gemeinden.

Die Bürger sollen über alle Themen mitbestimmen können, auch über die Haushaltssatzung und die vorzeitige Neuwahl des Landrats, Bürgermeisters und des Stadt- oder Gemeinderats.

Das Unterschriftenquorum will ich auf 2,5 % Prozent senken, Zustimmungsquoren lehne ich ab. Die zeitliche Bindungswirkung eines Bürgerentscheids will ich auf zehn Jahre erhöhen. Vor Ablauf dieser Frist kann ein Bürgerentscheid nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden.

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