Die Staatsbürgerschaft isst das „zentrale rechtliche Band“, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Dass die 🚦 künftig doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglichen wolle, wird zu Loyalitätskonflikten führen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Lande schwächen.
Mit der geplanten Reform will man jetzt endgültig Fakten schaffen und mit den seit der Grenzöffnung 2015 importierten und alimentierten Ausländern auch zukünftige Wahlen steuern, da man nicht mehr auf die zurecht mehr als enttäuschen schon länger hier Lebenden setzen kann.
Die Reform soll die deutschen Bürger de facto entmündigen – getreu dem Motto: Wenn genügend „Neubürger“ erschaffen worden sind, braucht Rot-Grün ja vielleicht schon bald die FDP nicht mehr.
Die schleichende Entmündigung der deutschen Bürger, denen das Land unter ihren Füßen weggezogen werden soll, darf beginnen. Die deutsche Wirtschaftskraft wird dann ungebremst den woken, globalistischen und klimareligiösen Zielen der Initiatoren dieser Gesetzesänderung dienstbar gemacht.
Bis Ende 1999 galt in Deutschland alleinig das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das sodann mit der 2000er-Reform um das Geburtsortprinzip (ius soli) ergänzt wurde; letzteres gehört verschärft oder zumindest in aktueller Form beibehalten, aber weiß Gott nicht weiter gelockert.
Bleibt zu hoffen, dass die migrationspolitischen Geisterfahrer ihre Reform nicht durchbekommen!