AfD Helmstedt wählt neuen Kreisvorstand
Auf dem Kreisparteitag der AfD Helmstedt wurde am Freitag der neue Kreisvorstand gewählt. Allen Gewählten einen herzlichen Glückwunsch und stets eine gute Hand!
Mit frischem Wind, zwei Landtagsabgeordneten (darunter auch der wiedergewählte Kreisvorsitzende) und einem erweiterten Team aus nunmehr insgesamt 7 Vorstandsmitgliedern sind wir bereit für die vor uns liegenden Aufgaben.
Seien Sie gewiss, dass wir unsere Präsenz und Aktivitäten ausbauen und ausweiten werden, damit wir für Sie, liebe Mitbürger, auch weiterhin Ansprechpartner für ein „Deutschland - aber normal“ sein können – nur gemeinsam sind wir stark!
Eine Vergrößerung unseres Kreisvorstandes entspricht auch dem Zahn der Zeit: Wir erfahren einen immer größer werdenden Zuspruch in Wähler- und Mitgliederschaft.
Seit 2021 hat unser Kreisverband einen Mitgliederzuwachs von über 50% erfahren dürfen, was uns sehr freut.
Wir sind bereit für mehr – Sind Sie es auch?
Sprechen Sie uns bei Interesse an einer Mitgliedschaft gerne an oder füllen Sie das Antragsformular direkt aus und senden es uns zu (postalisch an: AfD Bundesgeschäftsstelle | Schillstraße 9 | 10785 Berlin).
Mitgliedsformular unter: https://bit.ly/afdmitglied
Impfschäden: Enteignung durch die Hintertür
„Wer durch eine Schutzimpfung […] gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält […] Leistungen der Sozialen Entschädigung.“. So lautet der Gesetzestext unter § 24 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ des Sozialgesetzbuches XIV, welches am 01.01.2024 in Kraft treten soll.[1]
Immer wieder betonte ausschließlich die AfD, bis auf wenige Mitglieder anderer Fraktionen, wie gefährlich die Folgen der Impfungen mit den herkömmlichen Covid-Impfstoffen sein können.[2] Auch deutsche Unfallversicherungen, wie die des ADAC, scheinen aus bisher nicht kommunizierten Gründen keine Haftung für Impfschäden übernehmen zu wollen: „Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen: "…Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.“.[3]
Im Zuge des zukünftigen Gesetzestextes könnten jedoch solche Impfschäden in Verbindung mit dem „umformulierten Lastenausgleichsgesetz“ zur Folge haben, dass laut Artikel 14 des Grundgesetzes eine Enteignung, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, dafür genutzt wird.
Bemerkenswert ist dabei, dass der zukünftige Gesetzestext des SGB XIV bereits im Jahr 2019 -vor der „Pandemie“- umgeändert wurde! Insbesondere die Schäden der Corona-Impfung sowie aller weiteren Impfungen, die von öffentlichen Behörden empfohlen als auch durch Rechtsverordnungen angeordnet wurden, sollen durch diese Änderung geschützt sein.[1]
Kurzum: Anstatt das die Impfstoff-Hersteller, finanziert vom Souverän, für etwaige Schäden durch Nebenwirkungen aufkommen, soll dies in Zukunft offenbar der ungeschädigte Steuerzahler übernehmen. Ich lehne eine solche Gesetzesregelung rigoros ab. Jede Person muss für die individuellen und eigenen Entscheidungen über gesundheitliche Eingriffe selbst geradestehen.
Quellen:
[1] https://bit.ly/pazimpfung, https://bit.ly/sgbxiv
Die Staatsbürgerschaft isst das „zentrale rechtliche Band“, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Dass die 🚦 künftig doppelte Staatsbürgerschaften generell ermöglichen wolle, wird zu Loyalitätskonflikten führen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Lande schwächen.
Mit der geplanten Reform will man jetzt endgültig Fakten schaffen und mit den seit der Grenzöffnung 2015 importierten und alimentierten Ausländern auch zukünftige Wahlen steuern, da man nicht mehr auf die zurecht mehr als enttäuschen schon länger hier Lebenden setzen kann.
Die Reform soll die deutschen Bürger de facto entmündigen – getreu dem Motto: Wenn genügend „Neubürger“ erschaffen worden sind, braucht Rot-Grün ja vielleicht schon bald die FDP nicht mehr.
Die schleichende Entmündigung der deutschen Bürger, denen das Land unter ihren Füßen weggezogen werden soll, darf beginnen. Die deutsche Wirtschaftskraft wird dann ungebremst den woken, globalistischen und klimareligiösen Zielen der Initiatoren dieser Gesetzesänderung dienstbar gemacht.
Bis Ende 1999 galt in Deutschland alleinig das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), das sodann mit der 2000er-Reform um das Geburtsortprinzip (ius soli) ergänzt wurde; letzteres gehört verschärft oder zumindest in aktueller Form beibehalten, aber weiß Gott nicht weiter gelockert.
Bleibt zu hoffen, dass die migrationspolitischen Geisterfahrer ihre Reform nicht durchbekommen!
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