EILMELDUNG: Weitere Corona-Maßnahmen und ein Impfzwangsgesetz auf Vorrat sollen zwischen dem 16. und 18. März im Deutschen Bundestag beschlossen werden!
Während die Bevölkerung mit dem Thema „Ukraine“ von morgens bis abends beschäftigt wird, versucht man ohne große öffentliche Ankündigung folgenschwere Gesetze durchzudrücken.
Bereits am 16. März soll der Deutsche Bundestag ohne Debatte über die Überweisung eines von den Ampelkoalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geplanten Gesetzentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. [1]
Gleich darauf sollen am 17. März verschiedene parlamentarische Initiativen zum Thema Impfpflicht beraten werden. Es besteht die Gefahr, dass eine Mehrheit der Ampelparteien bzw. -fraktionen der Impfzwangsbefürworter ihre Gesetzentwürfe zur allg. Impfpflicht (ab 18 bzw ab 50) durch den BT bringen werden. Besonders besorgniserregend ist ein Entwurf der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Impfvorsorgegesetz“ – dieser Entwurf sieht keine sofortige Impfpflicht vor, jedoch wäre es ein Gesetz das jederzeit bei der kleinsten Grippe (z.B. ab Herbst) zusammen mit einem totalüberwachenden Datenschutz-Alptraum namens "Digitales Impfregister“ umgesetzt werden könnte. [2]
Einen weiteren Tag später, am 18. März, stimmt der BT über die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach 70-minütiger Debatte ab. Der aktuell noch nicht vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird vermutlich eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus vorsehen. Zusammen mit einer noch nicht anberaumten Sondersitzung des Bundesrates sowie der Verkündung im Bundesanzeiger könnte das Gesetz noch am darauffolgenden Tag in Kraft treten. [3]
Es heißt also umso mehr: WIDERSTAND leisten!
Bringen wir unseren Protest auf die Straße – deutschlandweit!
Quellen:
[1] Deutscher Bundestag - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
[2] Deutscher Bundestag - Bundestag berät verschiedene Initiativen zum Thema Impfpflicht
[3] Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt über das Infektionsschutzgesetz ab
Ukrainekonflikt: NATO völlig deplatziert!
Vorweg: Ein Krieg ist durch kein menschliches Argument zu rechtfertigen. Wer Krieg verhindern will, muss aber die Ursachen erkennen. Frieden kann es nur unter Beseitigung der Kriegsursachen geben -so einfach ist es!
Mit einer Rücknahme der NATO-Beitrittspläne, einer eigenständigen EU-Außen- und Sicherheitspolitik abseits der USA-Doktrin, die Russland einbindet, und nicht als Feind sieht, hätte die dramatische Situation in der Ukraine verhindert werden können. In diesen Stunden versagen einmal mehr europäische Eliten. Sie haben in der Finanzkrise 2008 versagt, in der Flüchtlingskrise 2015, bei Corona und nun im Umgang mit der Ukraine und Russland - allesamt Biedermänner und Brandstifter!
Die Öffentlich-Rechtlichen senden nur mehr Meinungsjournalismus und veraltete Bilder aus den Jahren 2012 und 2014 - von Information keine Spur mehr. Und für diese Fakenews der Schrottsender muss der Gebührenzahler blechen!
Die Aufgabe der
-Regierung wäre gewesen, einen neutralen Boden für Verhandlungen zu schaffen -Frieden ist die Aufgabe, nicht parteiische Weltkriegsrhetorik. Europa, gerade auch Deutschland, muss die Sicherheitsbedenken Russlands ernst nehmen. Und Russland muss die Angriffe auf die Ukraine stoppen. Eine US-Militäragenda im Wege der NATO hat in Europa nichts verloren. Den USA geht es wie immer um Bodenschätze – deswegen zündeln die USA fleißig in Osteuropa!
Die NATO ist nicht der moralische Gott gegenüber Russland wegen einer Völkerrechtsverletzung, nachdem sie selbst oder Mitglieder der NATO vorher so oft das Völkerrecht verletzt haben. Es war auch nicht Putin der das Abkommen von 1990 gebrochen und die Grenzen über den Checkpoint Charlie hinaus erweitert hat.
Die EU-Staaten dürfen nicht die nützlichen Idioten einer NATO-Politik oder gar der billige Handlager eines vollkommen vertrottelten US-Präsidenten sein.
Nächstes WEF-Ziel eine Cyberpandemie?!
Am 9. Juli 2021 simulierten das Weltwirtschaftsforum und seine Partner einen globalen Cyberangriff. Bei dem Planspiel, das in 2021 zum dritten Mal stattfand, wird von einem großangelegten Cyberangriff auf die Lieferkette eines Unternehmens ausgegangen und in Echtzeit darauf reagiert - man spricht von einer Cyber-Pandemie. [1]
Bereits 2017-2019 spielen selbige Protagonisten bereits mehrere Pandemiesimulationen durch. Unter anderem die Simulationen „SPARS Pandemic in 2017“ sowie das „Event 201 im Oktober 2019“ – nur kurze Zeit später fand genau solch ein Ereignis in Form der uns bekannten SARS-CoV-II-Pandemie statt. [2|3]
„The Jewish Voice“ urteilte im April 2021, Zitat: „die Ähnlichkeiten mit der COVID-19-Pandemie seien interessant und "unheimlich", besonders bei den Strategien, um Menschen zur Impfung zu ermutigen, der Vorausberechnung der Todeszahlen und den Quarantänemaßnahmen.“ [4]
Im November 2020 hatte der Gründer des Weltwirtschaftsforums, Klaus Schwab, gesagt: „Wir alle wissen, dass das erschreckende Szenario eines umfassenden Cyberangriffs die Stromversorgung, den Transport, die Krankenhausleistungen und unsere Gesellschaft insgesamt vollständig zum Erliegen bringen könnte“. [5]
Wird man die vermeintliche Gefahr und dadurch entstehende Angst also nutzen, um die „Digitale Identität“ einzuführen, benötigt man eine Cyberattacke globalen Ausmaßes für den herbeigesehnten „Great Reset“ oder möchte man sogar Russland eine Cyberattacke zukünftig in die Schuhe schieben?
Quellen:
[2] SPARS Pandemic Scenario | Projects: Center for Health Security
[3] Event 201, a pandemic exercise to illustrate preparedness efforts (centerforhealthsecurity.org)
Haushaltsplan durch die Hintertür: Stadtrat soll nur noch durchwinken
Der aktuelle Haushaltsplan 2022 soll, so der Wille des BM Hoppe, bestmöglich im Verwaltungsausschuss (VA) bereits final abgesprochen und schlussendlich zum Durchwinken dem Stadtrat vorgelegt werden. Hintergrund ist eine nichtöffentliche Debatte, denn der VA tagt ohne Presse und Publikum – ein absolutes No-Go!
Der vorgelegte Haushaltsplan ist eine Zumutung für unsere Bürgerinnen und Bürger – wer soll das alles bezahlen? Ein #Haushaltsausgleich wird auch dieses Jahres wieder nicht angestrebt – Konsolidierungsmaßnahmen erneut nicht eingehalten.
Mein Fazit: Der Wille zu einer verantwortungsvollen und sparsamen Haushaltsführung ist ebenso wenig erkennbar, wie der Wille, Bürgerinnen und Bürger sowie die Presse bei der Debatte teilhaben zu lassen. Mein Demokratieverständnis sieht wahrlich anders aus.
Sollte an der bisherigen Vorgehensweise festgehalten werden, darf man sich im Stadtrat definitiv auf eine sehr lange Ratssitzung einstellen, denn ich habe sehr viele ungeklärte Fragen zum bisher vorgelegten Haushaltsplan.
Zum jetzigen Zeitpunkt steht für mich aber fest: Als Ihr Vertreter für die AfD im Stadtrat Königslutter bedauere ich dies sehr und lehne daher diesen Haushalt 2022 ab!
AfD Niedersachsen entscheidet sich für Urwahl per Brief
Um allen Parteimitgliedern die Teilnahme an der Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2022 unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, hat der Landesvorstand der AfD Niedersachsen einstimmig beschlossen, die neugeschaffenen Gesetze und Verordnungen in Bund und Land zu nutzen und die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2022 als Urwahl per Brief durchzuführen.
Dieses Verfahren ist in der AfD nicht neu. Bereits in 2021 führte der Landesverband Baden-Württemberg die Aufstellungsversammlung für die Bundestagswahl durch einen erfahrenen externen Vertragspartner erfolgreich als Briefwahl durch, da die Bedingungen durch die Corona-Maßnahmen massiv erschwert waren.
Mit der Durchführung der Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl gibt die AfD Niedersachsen somit jedem Mitglied die reelle Möglichkeit, sich basisdemokratisch bei dieser so wichtigen Entscheidung einbringen zu können.
Getreu unserem Grundsatzprogramm und unserem Programm zur Bundestagswahl 2021:
„Deshalb halten wir die unmittelbare Demokratie für ein unverzichtbares Mittel.“ – All unsere Mitglieder müssen in direkter Mitbestimmung Träger solch schicksalhafter Entscheidungen sein.
Die so gewählte künftige Landesliste zur Landtagswahl 2022 ist ergebnisoffen, setzt unsere eigene Vorstellung einer gelebten direkten Demokratie um und ist Zeichen von interner Geschlossenheit sowie einheitlich politischer Schlagkraft.
Vorsicht: Satirischer Beteiligungsaufruf
Am Samstag, 29.01.2022 ab 12.30 Uhr möchte man unter dem Motto „Gemeinsam gegen Corona“ eine Menschenkette, beginnend vom Helmstedter Marktplatz über die Neumärker Straße stattfinden lassen. Vollkommen obrigkeitshörig natürlich mit dem staatlich verordneten Maulkorb (der laut Aussagen des amtierenden Gesundheitsministers Lauterbach nur >wahrscheinlich< bei Omikron helfen könnte) und gänzlich narrenfrei gewappnet mit einem Zollstock (Gliedermaßstäbe waren wohl ausverkauft) um den Abstand millimetergenau einhalten zu können – Oh Herr, hab Erbarmen mit den armen Seelen….
Hintergrund dürfte sein, dass es sich hierbei um s.g. Vertikaldenker (vertikales Denken) handelt – sie sind also nicht an der s.g. Querdenkermethode (laterales Denken) interessiert. Dies bestätigt sich bereits dadurch, dass beim vertikalen Denken nur wenig bis gar keine Ideen zur Problemlösung verfolgt (werden können) – offenbar ein kognitives Problem.
Warum man allerdings daran festhalten möchte, dass wider besseres Wissen, der katastrophale und untaugliche Maßnahmenkatalog in Form von Masken unter freiem Himmel, Abstände und Impfprobandismus, dabei skandiert werden möchte, ist nach den letzten 21 Monaten allerdings ein Rätsel.
Vermutlich sehnt man sich, unter den Vertikaldenkern, auch nur nach alter Normalität oder einige dort anwesende Protagonisten wissen von der bevorstehenden Landtagswahl ![]()
Wie es auch sei – wenn sie noch keinen sinnvoll geplanten Samstag haben, schauen Sie doch einfach dort mal vorbei…. Der Irrsinn der Woche live und das ganze sogar gegenüber dem Mitstreiter extra3 (NDR) auch noch GEZ-frei.
Ab sofort finden Sie mich auch auf der zensurfreien neuen Plattform „GETTR“ unter: @afdstober
Direkt: gettr.com/user/afdstober
Ich freue mich auf Sie - bis gleich!
Angstverfügungen in Niedersächsischen Landkreisen
Getreu dem Motto und Vorbild Honecker „Wenn man Angst hat, ergreift man Maßnahmen“ erlassen derzeit sämtliche Landräte in Niedersachsen ihre inhaltsgleichen Angstverfügungen (AV) gegen harmlose Spaziergänger. Gestützt werden diese AV‘s u.a. mit nichtssagenden Inzidenzwerten und der von der roten Landesregierung erlassenen Warnstufe 3 – übrigens ohne Rechtsgrundlage.
Man möchte, so die Landräte, die „Ruhe“ für das Anbieten von weiteren Darreichungen des experimentellen Impfstoffes nutzen. Der Wochenbericht des Robert-Koch-Institutes vom 30.12.2021, der im Nachgang nochmals am 05.01.2022 geändert werden musste, stellt omnipräsent klar, dass die überwiegende Fallzahl durch vollständig Geimpfte und Auffrischgeimpfte hervorgerufen wird. [1]
Ein Steigen der Fallzahlen ließe sich also eher mit den Impfungen als mit Spaziergängen in Einklang bringen. Es ist, für den LK Helmstedt, auch nicht bekannt, dass irgendein Spaziergänger der letzten Wochen bis heute jemals positiv getestet worden ist.
Man möchte wohl gerne versuchen mit abschreckender Wirkung gegen harmlose Spaziergänger vorzugehen – immerhin scheinen sie ja sowas wie eine Art Kontrollgruppe zu sein.
Ein Spaziergang ist, was er ist: Ein Spaziergang und keine Versammlung nach dem NVersG!
Spaziergänge sind grundsätzlich erlaubt - auch in Gruppen – sie bedürfen keiner Anmeldung oder Anzeige. Eine Versammlung wäre erkennbar an einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Ansonsten liegt allenfalls eine Ansammlung vor – dies bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang.
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Aussage gegenüber der Polizei grundsätzlich verweigern. Immer Einspruch einlegen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
Quelle/n:
[1] RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Wochenbericht vom 30.12.2021 (korrigiert am 5.1.2022)
Spaziergänge sind grundsätzlich erlaubt - auch in Gruppen – sie bedürfen keiner Anmeldung oder Anzeige. Eine Versammlung, die nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung nur sehr eingeschränkt stattfinden darf, wäre erkennbar an einer nach außen gerichteten Meinungskundgabe, zum Beispiel durch Schilder, Banner, Fahnen, Redebeiträge. Sonst liegt allenfalls eine Ansammlung vor – dies bedeutet bei Einhaltung von Mindestabständen keine Ordnungswidrigkeit.
Vor dem Spaziergang: Wenn sich zufällig eine Gruppe findet, bleibt man etwas in Bewegung von Anfang an. Stehende Versammlungen ab 35 Teilnehmer sind verboten. 1.000 Spaziergänger hingegen nicht, weil sie ja nicht stehen bleiben, sondern sich der Gesunderhaltung widmen wollen. Die Polizei kann eine Versammlung auflösen, aber keinen Spaziergang. Am besten mit Freunden spazieren gehen und beisammenbleiben - Freunde sind Zeugen.
WICHTIG:
- Ein Spaziergang hat keine Rädelsführer.
- In Nähe eines Polizisten keine Parolen skandieren.
- Keine Gewalt und Gegengewalt! Wenn man sie abführen sollte, gehen Sie halt mit: Nächste Woche ist auch wieder ein guter Tag zum Spazierengehen.
- Generell die Aussage gegenüber der Polizei verweigern.
- Das Filmen der Polizei ist erlaubt.
- Polizisten nicht beleidigen - Suggestivfragen sind keine Beleidigung!
Keine Angst vor einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Man benötigt keinen Rechtsanwalt. Nie bei der Polizei vorsprechen. Immer Einspruch einlegen und gerichtliche Verhandlung erzwingen.
++Die meisten Spaziergänge sind nicht von uns organisiert, wir begrüßen aber die Teilnahme, weil wir den Bürgerprotest in Gänze unterstützen.++
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