A) Zeitgemäße Digitalisierung in Schulen und Behörden
Ich fordere und unterstütze eine für den Lehrbetrieb geeignete Digitalisierung der Schulen. Im 21. Jahrhundert muss eine leistungsfähige Schule selbstverständlich zeitgemäße Informationsverarbeitungssysteme sowohl für den Unterricht als auch für die Schulverwaltung nutzen. Dafür sind die Schulen mit moderner Hard- und Software flächendeckend durch die Schulträger auszustatten.
Die Einführung von speziellen Schulverwaltungsprogrammen, wie z.B. IServ, die die Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern erleichtern, ist zu unterstützen und auszubauen.
Dagegen lehne ich die digitale Speicherung von Schulbüchern und die Erledigung von Aufgaben aller Art auf Tablets ab, da sie zu einer Ablenkung vom zentralen Unterricht führen. Das gedruckte Schulbuch und das mündliche Unterrichtsgespräch können und dürfen nicht durch den Einsatz digitalisierter Medien wie Tablets ersetzt, sondern allenfalls ergänzt werden. Ein Heimunterricht darf nur eine Ausnahme, nie die Regel sein.
Die kommunalen Schulträger haben zwingend die Systemadministration als Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung zu gewährleisten. Digitalisierung ist dabei stets unter den Prämissen der Sinnhaftigkeit und der Arbeitserleichterung betrachtet werden. Dazu sind verbindliche Kriterien für Rahmenlehrpläne und schulinterne Curricula zu definieren, wie sich digitale Medien innerhalb des Lehr-Lern-Prozesses didaktisch-methodisch und altersgerecht sinnvoll sowie datenschutzkonform einsetzen lassen. Die ersten vier Schuljahre sollten vorwiegend digitalfreie Räume sein, da sie der Aneignung der grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Rechnen und Schreiben dienen.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat sowohl intern als auch in der Interaktion mit den Bürgern noch viel Potential. Meine Forderung ist daher die bessere finanzielle und beratende Unterstützung von Kommunen bei OZG (OnlineZugangsGesetz) – Projekten, zu denen sie vom Bund verpflichtet wurden.
Ferner fordere ich, digitale Verwaltungsprozesse zu verschlanken und zu vereinheitlichen. Das E-Government ist weiter auszubauen, dem Bürger aber eine gleichwertige, niederschwellige, persönliche Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Grundsätzlich soll jeder Behördengang von Bürgern in Zukunft nach seiner Wahl digital oder persönlich abgewickelt werden können. Bezahlung von Gebühren jeder Art muss weiterhin mit Bargeld erfolgen können.
B) Transparenz beim Netzausbau
Viele Haushalte warten seit Beginn des Netzausbaus auf Informationen über den Fortschritt. Die Seite der Breitbandstelle des Landkreises bietet alles, nur keine aktuellen Informationen über den Sachstand. Hier muss unbedingt ein Dialog und Austausch zwischen Kreis, Bauunternehmen und den Bürgern her.