Impfschäden: Enteignung durch die Hintertür
„Wer durch eine Schutzimpfung […] gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält […] Leistungen der Sozialen Entschädigung.“. So lautet der Gesetzestext unter § 24 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 4 „Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ des Sozialgesetzbuches XIV, welches am 01.01.2024 in Kraft treten soll.[1]
Immer wieder betonte ausschließlich die AfD, bis auf wenige Mitglieder anderer Fraktionen, wie gefährlich die Folgen der Impfungen mit den herkömmlichen Covid-Impfstoffen sein können.[2] Auch deutsche Unfallversicherungen, wie die des ADAC, scheinen aus bisher nicht kommunizierten Gründen keine Haftung für Impfschäden übernehmen zu wollen: „Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen: "…Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.“.[3]
Im Zuge des zukünftigen Gesetzestextes könnten jedoch solche Impfschäden in Verbindung mit dem „umformulierten Lastenausgleichsgesetz“ zur Folge haben, dass laut Artikel 14 des Grundgesetzes eine Enteignung, die dem Wohle der Allgemeinheit dient, dafür genutzt wird.
Bemerkenswert ist dabei, dass der zukünftige Gesetzestext des SGB XIV bereits im Jahr 2019 -vor der „Pandemie“- umgeändert wurde! Insbesondere die Schäden der Corona-Impfung sowie aller weiteren Impfungen, die von öffentlichen Behörden empfohlen als auch durch Rechtsverordnungen angeordnet wurden, sollen durch diese Änderung geschützt sein.[1]
Kurzum: Anstatt das die Impfstoff-Hersteller, finanziert vom Souverän, für etwaige Schäden durch Nebenwirkungen aufkommen, soll dies in Zukunft offenbar der ungeschädigte Steuerzahler übernehmen. Ich lehne eine solche Gesetzesregelung rigoros ab. Jede Person muss für die individuellen und eigenen Entscheidungen über gesundheitliche Eingriffe selbst geradestehen.
Quellen: