Proaktiv gegen eine einrichtungsbezogene Impflicht
Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen möchten jeden, der sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesetzt sieht (§ 20a IFSG), „unter die Arme packen“ und empfehlen, mögliche Kontraindikationen ganz bewusst über das Gesundheitsamt feststellen zu lassen.
Deshalb wurde ein Schreiben für die Allgemeinheit entwickelt, mit welchem Sie bewusst und proaktiv auf das Gesundheitsamt zugehen können. Intention dahinter ist es, sich beim Amtsarzt bzw. Gesundheitsamt einen Termin zur Impfberatung geben zu lassen – die zuständigen Stellen sind hierzu gesetzlich verpflichtet!
Wenn Sie den Beratungstermin dann irgendwann wahrnehmen, muss der Amtsarzt Ihre Bedenken ernst nehmen und genaustens prüfen, denn der Staat erwartet ein bestimmtes Verhalten von Ihnen und muss dazu alle finanziellen Aufwendungen tragen. Der Amtsarzt muss dann positiv ausschließen können, dass Sie nicht gegen den "Impfstoff" allergisch sind. Wenn Sie sich als Bürger also dem Amtsarzt „anbieten“, ist das die beste Strategie.
Weitere Infos demnächst auch unter: www.afd-niedersachsen.de
Das Schreiben (ausfüllbares Formular) steht Ihnen nachstehend zur Verfügung:
H I E R H E R U N T E R L A D E N