WEIL Corona nicht enden „darf“ - Nds. Landtag ändert Katastrophenschutzgesetz
Spätestens mit Verkündung des aktuellsten Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattes (11/2022 vom 29.03.2022) ist klar das für die Landesregierung das Thema Corona nicht enden „darf“. Auf Seite 192 findet man unter Artikel 2 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG), welches nach Artikel 3 bereits seit dem 30.03.22 in Kraft getreten ist. [1]
Gemäß der Novellierung der §§ 20 Satz 2 und 27 a Satz 3 NKatSG dürfen der Eintritt der landesweiten Tragweite, der Eintritt des außergewöhnlichen Ereignisses und der Katastrophenvoralarm nur festgestellt werden, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 aAbs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) festgestellt ist.
Schauen wir uns eine nach NGöGD definierte epidemische Lage von landesweiter Tragweite an:
„Der Landtag stellt auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest, wenn die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3a IfSG) gefährdet ist…“. [2]
Hier wird auf § 2 Nr. 3a IfSG verwiesen:
„Im Sinne dieses Gesetzes ist eine bedrohliche übertragbare Krankheit: eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann.“. [3]
Es ist für die Landesregierung also eine Leichtigkeit jederzeit sich eine erneute Grundlage für unsägliche C.-Maßnahmen für mindestens 2 Monate gemäß § 3 a Abs. 1 Satz 3 NGöGD zu schaffen.
_______
Quellen:
[1] Nds. GVBl. Nr. 11/2022 vom 29.03.2022, S. 187-224, abgerufen am 02.04.22
[2] Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), abgerufen am 02.04.22
[3] Infektionsschutzgesetz (IfSG), abgerufen am 02.04.22
Proaktiv gegen eine einrichtungsbezogene Impflicht
Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen möchten jeden, der sich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesetzt sieht (§ 20a IFSG), „unter die Arme packen“ und empfehlen, mögliche Kontraindikationen ganz bewusst über das Gesundheitsamt feststellen zu lassen.
Deshalb wurde ein Schreiben für die Allgemeinheit entwickelt, mit welchem Sie bewusst und proaktiv auf das Gesundheitsamt zugehen können. Intention dahinter ist es, sich beim Amtsarzt bzw. Gesundheitsamt einen Termin zur Impfberatung geben zu lassen – die zuständigen Stellen sind hierzu gesetzlich verpflichtet!
Wenn Sie den Beratungstermin dann irgendwann wahrnehmen, muss der Amtsarzt Ihre Bedenken ernst nehmen und genaustens prüfen, denn der Staat erwartet ein bestimmtes Verhalten von Ihnen und muss dazu alle finanziellen Aufwendungen tragen. Der Amtsarzt muss dann positiv ausschließen können, dass Sie nicht gegen den "Impfstoff" allergisch sind. Wenn Sie sich als Bürger also dem Amtsarzt „anbieten“, ist das die beste Strategie.
Weitere Infos demnächst auch unter: www.afd-niedersachsen.de
Das Schreiben (ausfüllbares Formular) steht Ihnen nachstehend zur Verfügung:
H I E R H E R U N T E R L A D E N
Am 5. März 2022 brachte die AfD Ihren Protest unter dem Motto „Gesund ohne Zwang“ deutschlandweit auf die Straße. Der Kreisverband Helmstedt knüpfte an den bundesweiten Aktionstag an und setzte ein Zeichen für den Landkreis Helmstedt – für das Recht auf eine freie Impfentscheidung, für ein solidarisches Miteinander, für unsere Kinder und für Normalität.
Redner der Kundgebung:
🔷 Jens Kestner
🔷 Armin-Paulus Hampel
🔷 Oliver Kirchner
🔷 Thomas Korell
🔷 Maik Schmitz
🔷 Tobias Stober
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Heute haben wir als AfD unseren Protest gegen eine Impfpflicht und die unsäglichen Coronamaßnahmen bundesweit auf die Straße gebracht.
Ich danke allen mutigen Mitbürgern für ihre Teilnahme - insbesondere in Hannover 🙏
Unser heutiger deutschlandweiter Protest soll nur der Anfang sein – ab jetzt heißt es umso mehr: Raus auf die Straße und friedlichen WIDERSTAND leisten! Gemeinsam gegen eine allgemeine Impfflicht und weitere Corona-Maßnahmen.
Freiheit wird aus Mut gemacht - Seien und bleiben Sie mutig!
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Droht der Weltwirtschaft nun der ganz große Crash?!
Der Krieg in der Ukraine trifft die Wirtschaft zu einem heiklen Zeitpunkt, denn der coronabedingte Konjunktureinbruch ist längst nicht überwunden. Eine Stagnation oder gar Rezession ist jetzt wahrscheinlicher geworden. Das bringt die Europäische Zentralbank (EZB) stärker unter Druck, weil sie eigentlich mit der Straffung ihrer Geldpolitik dagegenhalten müsste. Wegen des Ukraine-Kriegs droht der Konjunkturaufschwung, der seit Monaten sehnlichst erwartet wurde, jedoch nicht in Gang zu kommen oder sogar ganz auszubleiben.
Die derzeitige Inflation ist ungewöhnlich hoch, und sie wird nun, da in der Ukraine ein Krieg ausgebrochen ist, erst recht nicht nachlassen. Die Regierungen der EU-Staaten können nicht viel mehr dagegen tun, als sie bereits tun wollen. Auch die EZB befindet sich in einer Zwickmühle: Soll sie wie geplant Ende des Jahres die Zinsen erhöhen oder gegen eine mögliche Stagnation oder Rezession ankämpfen?
Die Deutsche Bundesregierung versucht, die höheren Energiekosten durch ein Entlastungspaket aufzufangen, das sie geschnürt hatte, bevor der Krieg in der Ukraine ausbrach. Hier noch einmal draufzusatteln, wird ihr schwerfallen, weil sie ihre fiskalischen Spielräume für weitere Entlastungen im Grunde schon ausgereizt hat. Die Inflation durch weitere Zuschüsse und Steuerentlastungen zu dämpfen, ist angesichts der geopolitischen Lage allerdings ein fast hoffnungsloses Unterfangen.
Das größte Problem für die Notenbanken: Erhöhen sie die Zinsen – in der Regel probates Mittel, um die Inflation zu bekämpfen –, schadet das der Wirtschaftserholung. Denn Kredite für Unternehmen werden dadurch plötzlich sehr teuer. Auch Staaten, die hohe Schulden haben, würde eine Zinsanhebung empfindlich treffen. Belässt die Zentralbank die Zinsen auf niedrigem Niveau, steigt die Inflation weiter.
Die coronabedingten Ausgabenprogramme und die dazugehörige Verschuldung sind daher auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Bundesregierung darf keinen EU-Corona-Programmen zustimmen, für die Deutschland nur mithaftet, aus denen es wenig Leistung erhält, aber durch die drohende Inflation zusätzliche Schäden erleiden wird.
Ukraine-Krieg legt Autoproduktion in Deutschland lahm
Sowohl BMW als auch Volkswagen kündigen Produktionsstillstände an. Grund ist der Mangel an Bordnetzen. Bis vor einer Woche haben in den west-ukrainischen Leoni-Fabriken rund 7000 Mitarbeiter Bordnetzsysteme für Autos hergestellt; die Fabriken sind inzwischen geschlossen.
Vor allem Volkswagen und BMW trifft der Produktionsausfall besonders hart, denn schon in wenigen Tagen werden gravierende Engpässe erwartet.
Zuerst hatte der VW-Konzern auf die Versorgungslücke aus der Ukraine reagiert und Kurzarbeit in seinen Werken in Dresden und Zwickau angeordnet. Jetzt weitet sich der Engpass auf die großen Fahrzeugwerke von VW in Westdeutschland aus. Wie aus einem Schreiben an die Belegschaft hervorgeht, wird das Wolfsburger Stammwerk von der kommenden Woche an nur noch eingeschränkt produzieren. In der übernächsten Woche, dürfte die Fertigung komplett ruhen. Auch für die Nutzfahrzeugfabrik in Hannover rechnet VW von der kommenden Woche an mit Produktionsstillständen.
Die Produktionsausfälle führen auch in mehreren BMW-Werken ab Mitte der Woche zu Produktionsanpassungen und -unterbrechungen. So ruht in der kommenden Woche die Fahrzeugproduktion in München und in Dingolfing sowie die Motorenfertigung in Steyr. Damit ist fast die gesamte europäische Produktion von BMW betroffen.
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