2. April 2022

Landtag ändert Katastrophenschutzgesetz

Landtag ändert Katastrophenschutzgesetz

WEIL Corona nicht enden „darf“ - Nds. Landtag ändert Katastrophenschutzgesetz

Spätestens mit Verkündung des aktuellsten Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblattes (11/2022 vom 29.03.2022) ist klar das für die Landesregierung das Thema Corona nicht enden „darf“. Auf Seite 192 findet man unter Artikel 2 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG), welches nach Artikel 3 bereits seit dem 30.03.22 in Kraft getreten ist. [1]

Gemäß der Novellierung der §§ 20 Satz 2 und 27 a Satz 3 NKatSG dürfen der Eintritt der landesweiten Tragweite, der Eintritt des außergewöhnlichen Ereignisses und der Katastrophenvoralarm nur festgestellt werden, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 aAbs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) festgestellt ist.

Schauen wir uns eine nach NGöGD definierte epidemische Lage von landesweiter Tragweite an:
„Der Landtag stellt auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest, wenn die medizinische Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit (§ 2 Nr. 3a IfSG) gefährdet ist…“. [2]

Hier wird auf § 2 Nr. 3a IfSG verwiesen:
„Im Sinne dieses Gesetzes ist eine bedrohliche übertragbare Krankheit: eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann.“. [3]

Es ist für die Landesregierung also eine Leichtigkeit jederzeit sich eine erneute Grundlage für unsägliche C.-Maßnahmen für mindestens 2 Monate gemäß § 3 a Abs. 1 Satz 3 NGöGD zu schaffen.

_______

Quellen:
[1] Nds. GVBl. Nr. 11/2022 vom 29.03.2022, S. 187-224, abgerufen am 02.04.22
[2] Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), abgerufen am 02.04.22
[3] Infektionsschutzgesetz (IfSG), abgerufen am 02.04.22

 

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